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{"id":250,"date":"2015-03-30T23:55:47","date_gmt":"2015-03-30T21:55:47","guid":{"rendered":"http:\/\/vfdu.de\/wordpress\/?page_id=250"},"modified":"2019-06-04T14:03:44","modified_gmt":"2019-06-04T12:03:44","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.vfdu.de\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"
\u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/b><\/p>\n
Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eVereinigung zur F\u00f6rderung des deutschen Unfallrettungswesens\u201c und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung f\u00fchrt er den Zusatz \u201ee.V.\u201c. Der Verein hat seinen Sitz in Osnabr\u00fcck. Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins l\u00e4uft vom 01. Januar bis zum 31.Dezember.<\/p>\n
\u00a7 2 Der Zweck des Vereins<\/b><\/p>\n
Zweck des Vereins ist die Verbesserung der Rettung verunfallter Personen durch entsprechende Aus- und Weiterbildungsma\u00dfnahmen.<\/p>\n
Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/p>\n
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Ma\u00dfnahmen:<\/p>\n
Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Mittel des d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Ausnahme: Eine \u00dcbungsleiterpauschale (siehe Anlage) f\u00fcr die Ausbilder des VFDU im Rahmen der VFDU- Ausbildungsveranstaltungen. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n
Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen steuerbeg\u00fcnstigten Zweckes f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins zu gleichen Teilen jeweils an:<\/p>\n
Wei\u00dfer Ring e.V.
Weberstra\u00dfe 16
55130 Mainz<\/p>\n
und<\/p>\n
Stiftung Deutsche Kinderkrebshilfe der Deutschen Krebshilfe
Buschstra\u00dfe 32
53113 Bonn<\/p>\n
Alle Inhaber von Vereins\u00e4mtern sind ehrenamtlich t\u00e4tig. Jeder Beschluss \u00fcber eine \u00c4nderung der Satzung ist vor dessen Anmeldung beim Registergericht des zust\u00e4ndigen Finanzamts vorzulegen. <\/span><\/p>\n \u00a7 3 Erwerb der Mitgliedschaft<\/b><\/p>\n Mitglied des Vereins kann jede vollj\u00e4hrige Person werden, die auf dem Gebiet der technischen und medizinischen Unfallrettung kompetent und erfahren ist oder die Vereinigung sonst wie unterst\u00fctzen m\u00f6chte. \u00dcber den schriftlichen Antrag entscheidet der Vorstand. Der Antrag soll den Namen, das Alter, die Anschrift und den Beruf des Antragstellers beinhalten, sowie die Angabe \u00fcber die n\u00f6tige Kompetenz enthalten. Gegen den ablehnenden Bescheid des Vorstands, der mit Gr\u00fcnden zu versehen ist, kann der Antragsteller Beschwerde erheben. Die Beschwerde ist innerhalb eines Monats ab Zugang des ablehnenden Bescheids schriftlich beim Vorstand einzureichen. \u00dcber die Beschwerde wird in der n\u00e4chsten ordentlichen Mitgliederversammlung entschieden. <\/span><\/p>\n \u00a7 3a Formen der Mitgliedschaft<\/b><\/p>\n Es gibt folgende Formen der Mitgliedschaft: <\/span><\/p>\n F\u00f6rdermitglieder sind nicht stimmberechtigt. <\/span><\/p>\n \u00a7 4 Beendigung der Mitgliedschaft <\/span><\/b><\/p>\n Die Mitgliedschaft endet<\/p>\n a) <\/span>durch freiwilligen Austritt Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung eines Mitglieds gegen\u00fcber dem Vorstand. Er ist nur zum Quartalsende des Kalenderjahres unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von zwei Wochen zul\u00e4ssig.<\/p>\n Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit der Zahlung des Beitrags im R\u00fcckstand ist. Die Streichung darf erst beschlossen werden, nachdem seit der Absendung des zweiten Mahnschreibens drei Monate verstrichen sind und die Beitragsschulden nicht beglichen wurden. Die Streichung ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. <\/span><\/p>\n Ein Mitglied kann, wenn es gr\u00f6blich gegen die Vereinsinteressen versto\u00dfen hat, durch Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, sich pers\u00f6nlich vor dem Vorstand oder schriftlich zu rechtfertigen. Eine schriftliche Stellungnahme des Betroffenen ist in der Vorstandssitzung zu verlesen. Der Beschluss \u00fcber den Ausschluss ist mit Gr\u00fcnden zu versehen und dem Mitglied mittels eingeschriebenen Briefs bekannt zu machen. <\/span><\/p>\n \u00a7 5 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/b><\/p>\n Von den Mitgliedern werden Beitr\u00e4ge erhoben. Die H\u00f6he des Beitrags und die F\u00e4lligkeiten werden von der Mitgliederversammlung bestimmt. Ehrenmitglieder sind nicht verpflichtet Beitr\u00e4ge zu entrichten. <\/span><\/p>\n \u00a7 6 Organe des Vereins<\/b><\/p>\n Organe des Vereins sind: <\/span><\/p>\n \u00a7 7 Der Vorstand<\/b><\/p>\n Der Vorstand besteht aus vier Personen:<\/p>\n a) <\/span>dem 1. Vorsitzenden Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstands, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende, vertreten. Vorstandsmitgliedern ist es w\u00e4hrend der aktiven Vorstandst\u00e4tigkeit untersagt, aktiv an den Wettbewerben teilzunehmen.<\/p>\n <\/span>\u00a7 8 Die Zust\u00e4ndigkeit des Vorstands<\/b><\/p>\n Der Vorstand ist f\u00fcr die Angelegenheiten des Vereins zust\u00e4ndig, soweit sie nicht einem anderen Vereinsorgan durch die Satzung zugewiesen werden. Er hat vor allem folgende Aufgaben:<\/p>\n a) Vorbereitung der Mitgliederversammlungen und Aufstellung der Tagesordnungen \u00a7 9 Amtsdauer des Vorstands<\/b><\/p>\n Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren, vom Tag der Wahl angerechnet, gew\u00e4hlt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstands im Amt. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu w\u00e4hlen. W\u00e4hlbar sind nur Vereinsmitglieder. Scheidet ein Mitglied des Vorstands w\u00e4hrend der Amtsperiode aus, so w\u00e4hlt der Vorstand ein Ersatzmitglied bis zur n\u00e4chsten Mitgliederversammlung. <\/span><\/p>\n Die Nachwahl hat in der n\u00e4chsten Mitgliederversammlung stattzufinden. <\/span><\/b><\/p>\n \u00a7 10 Beschlussfassung des Vorstands <\/span><\/b><\/p>\n Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse in Vorstandssitzungen, die vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden, schriftlich oder telefonisch einberufen werden. Einer Mitteilung der Tagesordnung bedarf es nicht. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn drei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. oder der 2. Vorsitzende, anwesend sind. Enthaltungen in einer Abstimmung werden als \u201e nein \u201e gewertet. Die Vorstandssitzung leitet der 1. Vorsitzende, bei dessen Verhinderung der 2. Vorsitzende. Beschl\u00fcsse des Vorstands sind schriftlich nieder zu legen und vom Sitzungsleiter zu unterschreiben. Die Niederschrift soll die Namen der Teilnehmer, die gefassten Beschl\u00fcsse, das Datum der Sitzung und das Abstimmungsergebnis enthalten.<\/p>\n Die Vereinigung mehrere Vorstands\u00e4mter in einer Person ist unzul\u00e4ssig.<\/p>\n \u00a7 10 Beschlussfassung des Vorstands<\/b><\/p>\n Der Vorstand fasst seine Beschl\u00fcsse in Vorstandssitzungen, die vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden, schriftlich oder telefonisch einberufen werden. Einer Mitteilung der Tagesordnung bedarf es nicht. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn drei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. oder der 2. Vorsitzende, anwesend sind. Enthaltungen in einer Abstimmung werden als \u201enein\u201c gewertet. Die Vorstandssitzung leitet der 1. Vorsitzende, bei dessen Verhinderung der 2. Vorsitzende. Beschl\u00fcsse des Vorstands sind schriftlich nieder zu legen und vom Sitzungsleiter zu unterschreiben. Die Niederschrift soll die Namen der Teilnehmer, die gefassten Beschl\u00fcsse, das Datum der Sitzung und das Abstimmungsergebnis enthalten.<\/p>\n Die Vereinigung mehrere Vorstands\u00e4mter in einer Person ist unzul\u00e4ssig. <\/span><\/p>\n \u00a7 11 Die Kassenpr\u00fcfer <\/span><\/b><\/p>\n In der Mitgliederversammlung werden f\u00fcr die Dauer von 3 Jahren zwei Kassenpr\u00fcfer gew\u00e4hlt. Sie pr\u00fcfen zum Abschluss des Gesch\u00e4ftsjahres die Vereinskasse, geben einen Bericht in der Mitgliederversammlung ab und beantragen Entlastung f\u00fcr den Kassenwart. Sie haben volle Konteneinsicht, jedoch keine Kontovollmachten. <\/span><\/p>\n \u00a7 12 Die Mitgliederversammlung<\/b><\/p>\n In der Mitgliederversammlung hat jedes ordentliche Mitglied, sowie die Ehrenmitglieder, eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur pers\u00f6nlich ausge\u00fcbt werden. Die Mitgliederversammlung ist ausschlie\u00dflich f\u00fcr folgende Angelegenheiten zust\u00e4ndig: <\/span><\/p>\n In Angelegenheiten, die in den Zust\u00e4ndigkeitsbereich des Vorstands fallen, kann die Mitgliederversammlung Empfehlungen an den Vorstand beschlie\u00dfen. Der Vorstand kann seinerseits in Angelegenheiten seines Zust\u00e4ndigkeitsbereiches die Meinung der Mitgliederversammlung einholen. <\/span><\/p>\n \u00a7 13 Die Einberufung der Mitgliederversammlung<\/b><\/p>\n Mindestens einmal j\u00e4hrlich soll eine ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen schriftlich oder per Mail unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem 3. Tag seit der Absendung des Einladungsschreibens. Die Einladung gilt als dem Mitglied zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekannt gegebene Adresse gerichtet ist. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. <\/span><\/p>\n \u00a7 14 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung <\/span><\/b><\/p>\n Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom 2. Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. Bei Wahlen wird die Versammlungsleitung f\u00fcr die Dauer der Wahlen und der vorhergehenden Diskussion einem Wahlausschuss \u00fcbertragen. <\/span><\/p>\n Ein Protokollf\u00fchrer wird vom Versammlungsleiter bestimmt; Protokollf\u00fchrer kann auch ein Nichtmitglied sein.<\/p>\n Die Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter. Bei Vorstandswahlen muss die Abstimmung in geheimer und schriftlicher Form erfolgen, sobald dieses von einem oder mehreren Abstimmungsberechtigten gefordert wird. Die Mitgliederversammlung ist nicht \u00f6ffentlich. <\/span><\/p>\n Die Mitgliederversammlung ist Beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens 11stimmberechtigte Vereinsmitglieder anwesend sind. <\/span><\/p>\n Bei Beschlussunf\u00e4higkeit ist der Vorstand verpflichtet, innerhalb von vier Wochen eine zweite Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen. Diese Versammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Anzahl der erschienenen Stimmberechtigten beschlussf\u00e4hig. Hierauf ist in der Einladung hinzuweisen. <\/span><\/p>\n Die Mitgliederversammlung fasst Beschl\u00fcsse im Allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Enthaltungen bleiben daher au\u00dfer Betracht.<\/p>\n Zu Satzungs\u00e4nderungen ist eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen, zur Aufl\u00f6sung des Vereins von vier F\u00fcnfteln erforderlich. Eine \u00c4nderung des Zwecks des Vereins bedarf der Zustimmung aller Mitglieder. Die schriftliche Zustimmung zur Zweck\u00e4nderung des Vereins kann nur innerhalb einer Monates gegen\u00fcber dem Vorstand erkl\u00e4rt werden. <\/span><\/p>\n Bei Wahlen gilt: Haben im ersten Wahlgang zwei Kandidaten eine Stimmengleichheit, findet eine Stichwahl zwischen den Kandidaten statt.<\/p>\n \u00dcber Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist Protokoll zu f\u00fchren, welches vom jeweiligen Versammlungsleiter und Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist. <\/span>Es soll folgendes enthalten: Ort, Datum und Zeit der Versammlung, Name des Versammlungsleiters und des Protokollf\u00fchrers, die Anzahl der erschienenen Mitglieder, die Tagesordnung, die einzelnen Abstimmungsergebnisse und die Art der Abstimmung. Bei Satzungs\u00e4nderung ist der genaue Wortlaut der \u00c4nderung anzugeben. <\/span><\/p>\n \u00a7 15 Nachtr\u00e4gliche \u00c4nderung zur Tagesordnung <\/span><\/b><\/p>\n Jedes Mitglied kann bis sp\u00e4testens 6 Wochen vor der Mitgliederversammlung beim Vorstand beantragen, dass weitere Angelegenheiten in die Tagesordnung aufgenommen werden. Der Termin der Mitgliederversammlung wird vorher auf der Homepage der VFDU angek\u00fcndigt. Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Versammlung die Tagesordnung entsprechend zu erg\u00e4nzen. \u00dcber Eilantr\u00e4ge auf Erg\u00e4nzung der Tagesordnung w\u00e4hrend der Versammlung hat die Mitgliederversammlung zu beschlie\u00dfen. Zur Annahmen des Antrags ist eine zwei Drittel Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erforderlich. Satzungs\u00e4ndernde Antr\u00e4ge k\u00f6nnen in der Mitgliederversammlung nicht gestellt werden. Erg\u00e4nzung der Tagesordnungspunkte mit satzungs\u00e4ndernden Antr\u00e4gen ist nicht zul\u00e4ssig. <\/span><\/b><\/p>\n \u00a7 16 Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung<\/b><\/p>\n Der Vorstand kann jederzeit eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Diese muss einberufen werden, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn die Einberufung von einem Viertel der Mitglieder schriftlich unter Angabe von Zweck und Grund gegen\u00fcber dem Vorstand verlangt wird. F\u00fcr die au\u00dferordentlich Mitgliederversammlung gelten die \u00a7\u00a7 12, 13, 14 und 15 entsprechend. <\/span><\/p>\n \u00a717 Aufhebung des Vorstands <\/span><\/b><\/p>\n Erfordert es das Interesse des Vereins und wird der Antrag von mindestens zwei Dritteln der Vereinsmitglieder gegen\u00fcber dem Vorstand vorgebracht, so kann die Mitgliederversammlung den Vorstand oder Teile des Vorstands seines Amtes entheben und Neuwahlen verlangen. Hierzu ist in einer Mitgliederversammlung eine drei viertel Mehrheit erforderlich. <\/span><\/p>\n \u00a7 18 Gerichtsstand<\/b><\/p>\n Der Gerichtsstand ist Osnabr\u00fcck. <\/span><\/p>\n <\/span><\/p>\n Anlage:<\/b><\/p>\n F\u00fcr eine Ausbildungsveranstaltung werden folgende Kosten festgelegt: <\/span><\/p>\n <\/p>\n\n\n\n \u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eVereinigung zur F\u00f6rderung des deutschen Unfallrettungswesens\u201c und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung f\u00fchrt er den Zusatz \u201ee.V.\u201c. Der Verein hat seinen Sitz in Osnabr\u00fcck. Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins l\u00e4uft vom 01. Januar bis zum 31.Dezember. \u00a7 weiterlesen…<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"template\/template-page-full-width.php","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-250","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.vfdu.de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/250","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.vfdu.de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.vfdu.de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.vfdu.de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.vfdu.de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=250"}],"version-history":[{"count":21,"href":"https:\/\/www.vfdu.de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/250\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2788,"href":"https:\/\/www.vfdu.de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/250\/revisions\/2788"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.vfdu.de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=250"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}\n
b) <\/span>durch Streichung von der Mitgliederliste c) durch Ausschluss aus dem Verein
d) <\/span>mit dem Tod des Mitglieds. <\/span><\/p>\n\n
b) <\/span>dem 2. Vorsitzenden
c) <\/span>dem Kassenwart
d) <\/span>dem Schriftf\u00fchrer<\/p>\n
b) Einberufung der Mitgliederversammlung
c) Ausf\u00fchren der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung
d) Erstellung eines Jahresberichtes, Buchf\u00fchrung
e) Beschlussfassung \u00fcber Aufnahme, Streichung und Ausschluss von Mitgliedern. <\/span><\/p>\n\n
\n